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Abweichungen

r Corporate Governance Kodex besteht aus L-, C- und R-Regeln. L-Regeln („Legal Requirement“) beschreiben Rechtsvorschriften, die für österreichische börsenotierte Aktiengesellschaften generell und unabhängig von einem Bekenntnis zum CG Kodex gelten. C-Regeln („Comply or Explain“) sollten eingehalten werden, eine Abweichung ist jedoch zu begründen. R-Regeln ("Recommendation") sind Regeln mit Empfehlungs-charakter, eine Nichteinhaltung ist weder offenzulegen noch zu begründen.

Die THI AG bekennt sich zum Österreichischen Corporate Governance Kodex (Fassung Juli 2012) mit folgenden Einschränkungen bzw. Abweichungen:

Regel C-16: Der Vorstand der THI AG besteht aktuell aus einem alleinvertretungsbefugter Vorstand, diese Möglichkeit sieht die Satzung der THI AG vor.

Regel C-18: Aufgrund der geringen Größe und der klaren Organisationsstruktur des Unternehmens wird eine eigene Stabstelle Interne Revision vorerst nicht eingerichtet. Bei Erreichen einer entsprechenden Unternehmensgröße wird die Zweckmäßigkeit der Einrichtung geprüft.

Regel C-30 und C-31: Aufgrund der Kleinheit des Unternehmens und weil lediglich ein alleinvertretungsbefugter Vorstand die Geschäfte der THI AG führt, werden keine näheren Angaben bzgl. der fixen und variablen Bestandteile der Vorstandsvergütung im Corporate Governance-Bericht angeführt.

Regel C-39, C-41 und C-43: Aufgrund der spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens (z.B. die Kleinheit) sind außer dem Prüfungsausschuss keine weiteren Ausschüsse eingerichtet. Weder ein eigener Nominierungsausschuss noch ein eigener Vergütungsausschuss wurden eingerichtet. Stattdessen werden alle in diesem Zusammenhang stehenden Aufgaben vom Aufsichtsrat wahrgenommen. Bei Erreichen einer entsprechenden Unternehmensgröße wird die Zweckmäßigkeit der Bildung weiterer Ausschüsse geprüft.

Regel C-49: Die THI AG wurde im Geschäftsjahr 2012/2013 durch die Saxinger, Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH, Linz, Aufsichtsratsmitglied Mag.iur. Alexander Hüttner, LL.M. (NYU) und weiters durch Aufsichtsratsmitglied Frau Dr. Monika Wildner, LL.M. (NYU) in Rechtsangelegenheiten vertreten und beraten. Mit Gotthard Graf Pilati von Thassul zu Daxberg bestehen Verträge bzgl. Finanzierungen. Mit der Hörmann-Privatstiftung bestand während des Berichtszeitraumes ein Darlehensvertrag. Details zum jeweiligen Gegenstand und zu den damit verbundenen Entgelten werden im Anhang des Konzernabschlusses im Punkt „Geschäfte mit nahestehenden Personen“ veröffentlicht.

Regel C-51: Die Vergütungen an die Mitglieder des Aufsichtsrates werden als Gesamtbetrag veröffentlicht. Eine individualisierte Darstellung, wie in Regel C-51 gefordert, wird zur Wahrung der Privatsphäre der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder nicht publiziert.

Regel C-54: Herr Erwin Hörmann (Aufsichtsratsmitglied bis 20.12.2013) war gemäß den Kriterien der Regel C-54 als nicht unabhängig einzustufen, da er in einem Naheverhältnis mit der Hörmann-Privatstiftung steht, die zum Bilanzstichtag (30. September 2013) einen Stimmrechtsanteil von mehr als 10 Prozent an der THI AG hielt.

Regel C-65: Der Jahresfinanzbericht ist spätestens vier Monate und Zwischenmitteilungen spätestens sechs Wochen nach Ende der Berichtsperiode zu veröffentlichen. Erstmals konnte die Gesellschaft diese gesetzliche Vorgabe nicht erfüllen. Am 23. Dezember 2013 gab der Vorstand bekannt, dass die für 30. Jänner 2014 geplante Veröffentlichung des Jahresfinanzberichtes zum 30.09.2013 (Geschäftsjahr 2012/2013) und auch die für 10. Februar 2014 geplante Veröffentlichung der Zwischenmitteilung für das erste Quartal (Zeitraum 1.10.2013 bis 31.12.2013 des Geschäftsjahres 2013/2014) verschoben werden musste. Die Verschiebung stand im Zusammenhang mit der Erstellung der Forstinventur in Costa Rica, die sich witterungsbedingt verzögerte.

Regel C-81a: Zusätzlich zu den im Gesetz vorgesehenen Fällen, hat der Vorsitzende des Prüfungsausschusses zu keiner weiteren Sitzung eingeladen. Grund dafür waren die Veränderungen im Aufsichtsrat während des Geschäftsjahres 2012/2013.




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Quelle: Wiener Börse AG, Kurs 15 min verzögert





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