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Wie am 20. Oktober 2014 gemeldet, hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen frühere Vorstände wegen des Verdachts des Deliktes nach §255 AktG (Erstellung fehlerhafter Bilanzen) einerseits und wegen der §§146,147 StGB (schwerer Betrug) andererseits geführt. In diesem Zusammenhang wurde nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz auch gegen die Gesellschaft selbst ermittelt.
Das Verfahren wurde mittlerweile gegenüber allen Beschuldigten eingestellt. Die Staatsanwaltschaft begründet die Einstellung gemäß §190 Z 2 StPO wie folgt:
„Aus den nunmehr vorliegenden Unterlagen ergibt sich, dass den jeweiligen Bewertungen umfangreiche, nachvollziehbare und nicht offensichtlich mangelhafte Gutachten zu Grunde lagen. Ein Vorsatz auf Falschbewertung ist daher nicht nachweisbar.“
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